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Was kostet Psychotherapie?

Der Beginn ist der wichtigste Teil der Arbeit.

— Plato

Kosten einer Psychotherapie

Wir Psychologischen Psychotherapeut*innen haben viele Jahre lang Psychologie studiert und sind darüber hinaus langjährig in Psychotherapie ausgebildet. Zusätzlich haben wir uns auf Traumatherapie spezialisiert und bilden uns ständig weiter. Deshalb kann Psychotherapie kein „Schnäppchen“ sein. Oder anders gesagt: Psychotherapie kostet etwas.

Glücklicherweise ist heute aber auch das Wissen weit verbreitet, wie wertvoll Psychotherapie und Traumatherapie sind. Und welchen enormen Einfluss eine gute und passende Psychotherapie auf die Lebensqualität und die Gesundheit eines Menschen haben kann.

Deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen, private Krankenversicherungen, die Deutsche Unfallversicherung (BG) und andere Kostenträger in vielen Fällen die Behandlungskosten. Im folgenden haben wir Ihnen die einzelnen Möglichkeiten zusammen gestellt:

 

Gesetzliche Krankenversicherungen

 Wir sind eine Kassenpraxis und arbeiten sehr gerne mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ist Psychotherapie eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Dafür müssen Sie uns einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte vorlegen, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse, Zuzahlungen gibt es nicht.

Allerdings unterliegt unsere Praxis einer Begrenzung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen. Ungefähr die Hälfte der Therapiestunden, die wir anbieten, können deshalb nur über andere Kostenträger abgerechnet werden.

Facharztvertrag und Selektivvertrag

 

Glücklicherweise hat sich die AOK Baden-Württemberg als „Pro-Psychotherapie-Kasse“ entwickelt, ebenso wie manche BKKs.

  • Über den Facharztvertrag der AOK-Baden-Württemberg wird es den Teilnehmenden deutlich erleichtert, Psychotherapie bei Bedarf in Anspruch zu nehmen, selbst wenn unsere Begrenzung (s.o.) erreicht ist.
  • Ähnliches gilt für den Selektivvertrag „Psychotherapie“ mancher BKKs (fragen Sie bei Ihrer BKK nach, ob sie am Selektivvtertrag teilnimmt, wenn Sie unsicher sind).

Wir haben ein zusätzliches Kontingent für Mitglieder des AOK-Facharzt-Vertrags und der BKK-Selektivkassen (Einzel und Gruppen). Häufig können wir in diesem Rahmen noch Plätze anbieten, wenn unsere Plätze für andere Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen schon belegt sind.

 

Private Kassen und Beihilfe

Wir können mit allen Privatkassen und Beihilfestellen abrechnen. Hier gibt es allerdings eine Vielzahl von Versicherungs-Tarifen, welche die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie in unterschiedlichem Maße abdecken. Daher ist es ratsam, dass Sie sich über die Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters und der Beihilfe informieren. Eventuell müssen Sie mit Zuzahlungen rechnen. Für Therapiesitzungen berechnen wir je nach Schwere und Komplexität den 2,3fachen, den 2,8fachen oder den 3,5fachen Satz nach GOP. Welcher Tarif bei Ihnen veranschlagt wird, besprechen wir transparent mit Ihnen zu Beginn der Therapie.

Wie bei allen ärztlichen Leistungen gilt auch hier, dass Sie unser Honorar normalerweise vorstrecken müssen und Ihre Versicherung/ die Beihilfe es Ihnen dann rückwirkend erstattet.

Selbstzahler*innen

 

Wenn Sie die Psychotherapie selbst bezahlen möchten, ist das natürlich auch möglich. Dann gelten die Tarife der Privaten Versicherung (GOP). Sprechen Sie uns jedoch bitte vorab unbedingt an, damit wir Ihnen die Bedingungen und vielleicht auch Alternativen erklären können.

Manche Leistungen sind nur für Selbstzahler*innen möglich. Hierzu zählt Paartherapie und Sexualtherapie. Beides wird normalerweise nicht von einer Kasse übernommen.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), BG

 

Wir behandeln Patient*innen nach Arbeitsunfällen im Auftrag der DGUV/BG. Hier ist die Besonderheit, dass es sich meist um eine sehr kurze und auf den Arbeitsunfall fokussierte Therapie handelt. Unser Honorar wird direkt durch die Unfallversicherung beglichen, entsprechend brauchen wir vor Beginn der Therapie eine Kostenzusage.

Bundeswehr und Polizei

 

Wir bieten fokussierte, intensive und kurze Traumatherapie für Soldat*innen und Polizist*innen an, ebenso wie bei Bedarf Langzeittherapien. Die Kostenübernahme erfolgt entweder über Private Kassen/Beihilfe oder über die Bundeswehrabrechnungsstelle.

Fonds der Bundesregierung

 

Sollten Sie eine Kostenzusage für Traumatherapie über den „Fonds Sexueller Missbrauch“ der Bundesregierung haben (Infos hier), können wir darüber wahrscheinlich Ihre Therapie abrechnen. Allerdings dauert die Beantragung oft lange. Bitte sprechen Sie uns vorab zu den genauen Konditionen an.

EMDR und Traumatherapie

EMDR ist ein mächtiges psychotherapeutisches Verfahren, für dessen Wirksamkeit es inzwischen sehr viele wissenschaftliche Nachweise gibt. Nachgewiesen werden konnte die Wirksamkeit auf überwältigende Weise für die Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD bzw. PTBS). Deshalb hat der (nicht leicht zu überzeugende!) wissenschaftliche Beirat in Deutschland zu einer Anerkennung von EMDR bei der Behandlung von PTBS oder anderen Trauma-Folgestörungen bei Erwachsenen entschieden, also in der Traumatherapie.

Es gibt auch für die Behandlung von anderen Symptomen und Störungsbildern sehr überzeugende Studien und Erfahrungen aus der Praxis, z.B. für Depressionen, Ängste, chronische Schmerzen oder „psychosomatische“ Erkrankungen. Diese reichen dem wissenschaftlichen Beirat aber noch nicht aus. Das ändert sich – denke und hoffe ich – bald. Derzeit ist es aber so, dass die Behandlung durch EMDR derzeit nur bei Trauma-Folgestörungen durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Ich finde es selbst schrecklich, aber in allen anderen Fällen kann die EMDR-Behandlung leider nur über private Rechnung bzw. auf Selbstzahlerbasis erfolgen.