Psychotherapeutische Sprechstunden
Psychotherapeutische Sprechstunden sind eine gute Möglichkeit, in bis zu drei Sitzungen mit einer Expertin Ihr Thema zu besprechen und vielleicht schon eine Lösung oder einen nächsten Schritt zu entwickeln. Eine Sprechstunde ist kein Therapieplatz. Aber jede/r gesetzlich versicherte Patient*in, darf bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden im Jahr in Anspruch nehmen.
Im Rahmen unserer zeitlichen Möglichkeiten bieten wir diese sehr gerne an.
So können Psychotherapeutische Sprechstunden genutzt werden:
Klärung der Diagnose: Sie haben den Verdacht, unter einem bestimmten Störungsbild zu leiden, z.B. einer Trauma-Folgestörung. Wir können in der Sprechstunde abklären, ob das zutrifft und weitere Schritte empfehlen.
Klärung, ob Psychotherapie überhaupt passend wäre und welche anderen Optionen es vielleicht gibt. Das kann wichtig sein, wenn es Sie keinen Therapieplatz finden oder nicht sicher sind, ob Sie einen brauchen.
Wir können uns gemeinsam die Zeit nehmen und zu überlegen, welche nächsten Schritte für Sie passend und stimmig sind - ob Psychotherapie überhaupt das Richtige ist. Denn manchmal ist es gut, mit einem Profi zu reden.
Wie kommen Sie anschließend zu einem Therapieplatz?
Sollte in der Sprechstunde deutlich werden, dass eine psychotherapeutische Behandlung nicht das ist, was gebraucht wird, dann kann gemeinsam darüber nachgedacht werden, wie Sie Ihr Thema angehen können.
Es kann sein, dass das Anliegen damit geklärt ist.
Sollte sich aber zeigen, dass eine Psychotherapie notwendig ist, wir Ihnen in unserer Praxis aber keinen Therapieplatz anbieten können oder Sie die Therapie nicht bei uns durchführen möchten, können Sie sich mit der Bescheinigung aus der Sprechstunde an die „Terminservicestelle“ der Kassenärztlichen Vereinigung wenden (hier). Dort werden Termine für Sprechstunden und freie Therapieplätze gesammelt und vergeben. Oder – natürlich – Sie suchen sich einen Therapieplatz in einer anderen Praxis.
WICHTIG
Wir sind eine Kassenpraxis und arbeiten mit verschiedenen Kostenträgern
ABER: Leider sind wir "budgetiert". Das heisst, wir können nur bis zu einer bestimmten Grenze Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen und behandeln.
Wir haben zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten für:
- Mitglieder des AOK-Facharztvertrags
- Mitglieder von bestimmten BKKen, die einen Selektivvertrag/Psychotherapie haben (hier)
- privat Versicherte
- BG-Behandlungen
- Bundeswehr und Polizei
- Behandlungen die von Kostenträgern wie z.B. dem Fonds der Bundesregierung übernommen werden.
Wenn Ihre Behandlung von einem dieser Kostenträger übernommen wird, Sie also z.B. Mitglied im AOK-Facharztvertrag sind, lassen Sie uns das bitte direkt bei der Anmeldung wissen.